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BTVBhHFZustAnO

§ 4Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten der Verwaltung des Deutschen Bundestages im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung des Bundes bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Angelegenheiten der Beihilfe und der Heilfürsorge

Diese Anordnung tritt am 1. April 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung der Verwaltung des Deutschen Bundestages über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Angelegenheiten der Beihilfe vom 13. August 2014 (BGBl. I S. 1472) außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 2030-14-199 v. 13.8.2014 I 1472 (BTBeihZustAnO)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR046200022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f693408cf8084e7ee3b3ffce0cd33f47184ffccfc4f3e5b28fc482411ecf92d3

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