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BTVBhHFZustAnO

§ 1Beihilfeangelegenheiten

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten der Verwaltung des Deutschen Bundestages im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung des Bundes bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Angelegenheiten der Beihilfe und der Heilfürsorge

Die Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche von Beamtinnen, Beamten und ihrer Hinterbliebenen in Beihilfeangelegenheiten sowie die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Beihilfeangelegenheiten wird dem Bundesverwaltungsamt übertragen.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 2030-14-199 v. 13.8.2014 I 1472 (BTBeihZustAnO)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR046200022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f693408cf8084e7ee3b3ffce0cd33f47184ffccfc4f3e5b28fc482411ecf92d3

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