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BTVBhHFZustAnO

§ 3Vorbehaltsklausel

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten der Verwaltung des Deutschen Bundestages im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung des Bundes bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Angelegenheiten der Beihilfe und der Heilfürsorge

Die Verwaltung des Deutschen Bundestages behält sich vor, die Zuständigkeiten und Befugnisse nach den §§ 1 und 2 im Einzelfall abweichend zu regeln oder selbst wahrzunehmen.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 2030-14-199 v. 13.8.2014 I 1472 (BTBeihZustAnO)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR046200022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f693408cf8084e7ee3b3ffce0cd33f47184ffccfc4f3e5b28fc482411ecf92d3

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