Zum Gesetzesinhalt

BTGO 2025

§ 46Fragestellung

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Der Präsident stellt die Fragen so, dass sie sich mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten lassen. Sie sind in der Regel so zu fassen, dass gefragt wird, ob die Zustimmung erteilt wird oder nicht. Über die Fassung kann das Wort zur Geschäftsordnung verlangt werden. Bei Widerspruch gegen die vorgeschlagene Fassung entscheidet der Bundestag.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Beschluss d. Bundestages v. 10.7.2026 gem. Bek. v. 22.7.2026 I Nr. 220

Sonst: Konstitutiv neugefasst durch Bek. v. 17.10.2025 I Nr. 250

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0FA0B0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fa75a42bff488beea406f9779abc938df3292738c8e8e66b69854012f4ad0ffc

XML-Quelle beim Herausgeber