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BTGO2025Anl 5/Grds

Allgemeine Hinweise

Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Absatz 3 StPO und § 382 Absatz 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90b Absatz 2, § 194 Absatz 4 StGB (Anlage 5 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, BGBl 2025 I Nr 250)

Die Grundsätze gemäß § 107 Absatz 2 werden vom Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung jeweils zu Beginn einer Wahlperiode beschlossen.

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.11.2025 +++)
(+++ Text der Geschäftsordnung siehe: BTGO 2025 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0FA0H0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e5ac865aa1f3ed0d58c80c6c625b4d412d174ce44ab56705f93c68ed3223401f

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