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BTGO1980Anl1ABest

9.

Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages

Soweit die Verhaltensregeln die Anzeige der Höhe der Einkünfte vorsehen, sind die entsprechenden Brutto-Bezüge (einschließlich z.B. von Aufwandsentschädigungen, Gratifikationen, Tantiemen und Sachzuwendungen) mitzuteilen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Bek. v. 23.10.2002 I 4208

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR017580987

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 958b508fd4aee11fd84fc84cc95a6f2e96990981ec978edf78cb1af2b05ca561

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