BSNotFPrV
§ 7Prüfungsbereich „Büroorganisation“
- 1.
- Führen von Akten und Verzeichnissen,
- 2.
- Abwickeln von Verwahrgeschäften,
- 3.
- Abwickeln von Geschäftsvorgängen im elektronischen Rechtsverkehr,
- 4.
- Vorbereiten von elektronischen Urkunden und von Dokumenten für den elektronischen Rechtsverkehr,
- 5.
- Verwenden von juristischen Hilfsmitteln und Datenbanken,
- 6.
- Erstellen von Vermerken, Bescheinigungen und Bestätigungen,
- 7.
- Koordinieren und Überwachen der Einhaltung von Terminen,
- 8.
- Überwachen gesetzlicher Anzeige-, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten,
- 9.
- zielgerichtetes Kommunizieren mit internen und externen Ansprechpartnern unter Einsatz von Methoden des Konfliktmanagements,
- 10.
- Anwenden von Methoden des Zeit- und Selbstmanagements,
- 11.
- Umsetzen der Vorgaben zur Geldwäscheprävention sowie
- 12.
- Gestalten, Anwenden und Umsetzen von Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Datensicherheit, der Datensicherung und des Datenschutzes.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0CE0A0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 87b0cacf568e1a30ca0ed5aa9583701998b49c8fc51f2ddc4947124e81c7d295