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BSNotFPrV

§ 7Prüfungsbereich „Büroorganisation“

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für das Notariat oder Geprüfte Berufsspezialistin für das Notariat

Im Prüfungsbereich „Büroorganisation“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Geschäftsprozesse zu erfassen, zielorientiert zu planen und zu kontrollieren sowie Vorgänge entsprechend den berufsrechtlichen Vorgaben mit den rechtlich vorgeschriebenen technischen Systemen abzuwickeln. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
1.
Führen von Akten und Verzeichnissen,
2.
Abwickeln von Verwahrgeschäften,
3.
Abwickeln von Geschäftsvorgängen im elektronischen Rechtsverkehr,
4.
Vorbereiten von elektronischen Urkunden und von Dokumenten für den elektronischen Rechtsverkehr,
5.
Verwenden von juristischen Hilfsmitteln und Datenbanken,
6.
Erstellen von Vermerken, Bescheinigungen und Bestätigungen,
7.
Koordinieren und Überwachen der Einhaltung von Terminen,
8.
Überwachen gesetzlicher Anzeige-, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten,
9.
zielgerichtetes Kommunizieren mit internen und externen Ansprechpartnern unter Einsatz von Methoden des Konfliktmanagements,
10.
Anwenden von Methoden des Zeit- und Selbstmanagements,
11.
Umsetzen der Vorgaben zur Geldwäscheprävention sowie
12.
Gestalten, Anwenden und Umsetzen von Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Datensicherheit, der Datensicherung und des Datenschutzes.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0CE0A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 87b0cacf568e1a30ca0ed5aa9583701998b49c8fc51f2ddc4947124e81c7d295

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