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BRGO 2025

§ 49Inkrafttreten

Geschäftsordnung des Bundesrates

Diese Geschäftsordnung tritt am 23. Mai 2025 zu dem Zeitpunkt in Kraft, in dem der Beschluss des Bundesrates über diese Fassung der Geschäftsordnung wirksam wird. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung des Bundesrates in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. November 1993 (BGBl. I S. 2007), die zuletzt durch Beschluss des Bundesrates vom 16. September 2022 (BGBl. I S. 1513) geändert worden ist, außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt Geschäftsordnung 1102-1 v. 1.7.1966 I 437 (BRGO 1966)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0860A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1c6a5a4730dd3c513a758790b073609a4fac9e5b7daa8fc780fd8ed1056f68e8

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