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BRAO

Bundesrechtsanwaltsordnung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 22.12.2025 I Nr. 349

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005650959

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 01814068ef2d7e48cf9aee69eb3e0a52c998b06ea1b16a24d6660dba38098fdd

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Inhaltsverzeichnis

§ 157Beschwerde§ 158Außerkrafttreten des Verbots§ 159Aufhebung des Verbots§ 159aDreimonatsfrist§ 159bPrüfung der Fortdauer des Verbots§ 160Mitteilung des Verbots§ 161Bestellung einer Vertretung§ 161aGegenständlich beschränktes VertretungsverbotAchter Teil Die Rechtsanwaltschaft bei dem BundesgerichtshofErster Abschnitt Allgemeines§ 162Entsprechende Anwendung von Vorschriften§ 163Sachliche ZuständigkeitZweiter Abschnitt Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof§ 164Besondere Voraussetzung für die Zulassung§ 165Wahlausschuss für Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof§ 166Vorschlagslisten für die Wahl§ 167Prüfung des Wahlausschusses§ 167aAkteneinsicht§ 168Entscheidung des Wahlausschusses§ 169Mitteilung des Wahlergebnisses§ 170Entscheidung über den Antrag auf Zulassung§ 171(weggefallen)Dritter Abschnitt Besondere Rechte und Pflichten und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte beim BundesgerichtshofErster Unterabschnitt Besondere Rechte und Pflichten der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof§ 172Beschränkung des Auftretens vor anderen Gerichten§ 172aKanzlei§ 173Bestellung einer Vertretung und eines Abwicklers der KanzleiZweiter Unterabschnitt Berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof§ 173aBerufsausübungsgesellschaften von Rechtsanwälten beim BundesgerichtshofVierter Abschnitt Die Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof§ 174Zusammensetzung und VorstandNeunter Teil Die BundesrechtsanwaltskammerErster Abschnitt Allgemeines§ 175Zusammensetzung und Sitz der Bundesrechtsanwaltskammer§ 176Stellung der Bundesrechtsanwaltskammer§ 177Aufgaben der Bundesrechtsanwaltskammer§ 178Beiträge zur BundesrechtsanwaltskammerZweiter Abschnitt Organe der BundesrechtsanwaltskammerErster Unterabschnitt Präsidium§ 179Zusammensetzung des Präsidiums§ 180Wahlen zum Präsidium§ 181Recht zur Ablehnung der Wahl§ 182Wahlperiode und vorzeitiges Ausscheiden§ 183Ehrenamtliche Tätigkeit des Präsidiums§ 184Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen§ 185Aufgaben des Präsidenten§ 186Aufgaben des SchatzmeistersZweiter Unterabschnitt Hauptversammlung§ 187Versammlung der Mitglieder§ 188Vertretung der Rechtsanwaltskammern in der Hauptversammlung§ 189Einberufung der Hauptversammlung§ 190Beschlüsse der Hauptversammlung§ 191(weggefallen)Dritter Unterabschnitt Satzungsversammlung§ 191aEinrichtung und Aufgabe§ 191bWahl der stimmberechtigten Mitglieder der Satzungsversammlung§ 191cEinberufung und Stimmrecht§ 191dLeitung der Versammlung und Beschlussfassung§ 191ePrüfung von Beschlüssen durch die AufsichtsbehördeDritter Abschnitt Schlichtung§ 191fSchlichtungsstelle der RechtsanwaltschaftZehnter Teil Kosten in AnwaltssachenErster Abschnitt Kosten in Verwaltungsverfahren der Rechtsanwaltskammern§ 192Erhebung von Gebühren und AuslagenZweiter Abschnitt Kosten in gerichtlichen Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen§ 193Gerichtskosten§ 194StreitwertDritter Abschnitt Kosten im anwaltsgerichtlichen Verfahren und im Verfahren bei Anträgen auf anwaltsgerichtliche Entscheidung§ 195Gerichtskosten§ 196Kosten bei Anträgen auf Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens§ 197Kostenpflicht des Verurteilten§ 197aKostenpflicht im Verfahren bei Anträgen auf anwaltsgerichtliche Entscheidung§ 198Haftung der Rechtsanwaltskammer§ 199Festsetzung der Kosten des Verfahrens vor dem Anwaltsgericht(XXXX) §§ 200 bis 203(weggefallen)Elfter Teil Vollstreckung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen und Kosten sowie Tilgung§ 204Vollstreckung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen§ 205Beitreibung der Kosten§ 205aTilgungZwölfter Teil Ausländische Rechtsanwaltsberufe und Berufsausübungsgesellschaften§ 206Ausländische Rechtsanwaltsberufe; Verordnungsermächtigung§ 207Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer und berufliche Stellung; Rücknahme und Widerruf§ 207aAusländische BerufsausübungsgesellschaftenDreizehnter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften§ 208Landesrechtliche Beschränkungen der Parteivertretung und Beistandschaft§ 209Kammermitgliedschaft von Inhabern einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz§ 209aZulassung und Befugnisse bestehender Berufsausübungsgesellschaften§ 210Bestehenbleiben von Rechtsanwaltskammern§ 211Befreiung von der Voraussetzung der Befähigung zum Richteramt§ 212Übergangsvorschrift zu aufsichtsrechtlichen Verfahren bei Wegfall der doppelten KammermitgliedschaftAnlage 1(zu § 59a Absatz 4 Satz 1) Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer BerufsreglementierungenAnlage 2(zu § 193 Satz 1 und § 195 Satz 1) Gebührenverzeichnis