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BRAO

Bundesrechtsanwaltsordnung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 22.12.2025 I Nr. 349

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005650959

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 01814068ef2d7e48cf9aee69eb3e0a52c998b06ea1b16a24d6660dba38098fdd

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Inhaltsverzeichnis

§ 76Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen§ 77Abteilungen des VorstandesZweiter Unterabschnitt Präsidium§ 78Zusammensetzung und Wahl des Präsidiums§ 79Aufgaben des Präsidiums§ 80Aufgaben des Präsidenten§ 81Berichte über die Tätigkeit der Kammer und über Wahlergebnisse§ 82Aufgaben des Schriftführers§ 83Aufgaben des Schatzmeisters§ 84Einziehung rückständiger BeiträgeDritter Unterabschnitt Kammerversammlung§ 85Einberufung der Kammerversammlung§ 86Einladung und Einberufungsfrist§ 86aDurchführung der Kammerversammlung§ 87Ankündigung der Tagesordnung§ 88Wahlen und Beschlüsse der Kammerversammlung§ 89Aufgaben der Kammerversammlung(XXXX) §§ 90 und 91(weggefallen)Fünfter Teil Gerichte in Anwaltssachen und gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen AnwaltssachenErster Abschnitt Das Anwaltsgericht§ 92Bildung des Anwaltsgerichts§ 93Besetzung des Anwaltsgerichts§ 94Ernennung der Mitglieder des Anwaltsgerichts§ 95Rechtsstellung der Mitglieder des Anwaltsgerichts§ 96Besetzung der Kammern des Anwaltsgerichts§ 97Geschäftsverteilung§ 98Geschäftsstelle und Geschäftsordnung§ 99Amts- und RechtshilfeZweiter Abschnitt Der Anwaltsgerichtshof§ 100Bildung des Anwaltsgerichtshofes§ 101Besetzung des Anwaltsgerichtshofes§ 102Bestellung von Berufsrichtern zu Mitgliedern des Anwaltsgerichtshofes§ 103Ernennung von Rechtsanwälten zu Mitgliedern des Anwaltsgerichtshofes§ 104Besetzung der Senate des Anwaltsgerichtshofes§ 105Geschäftsverteilung und GeschäftsordnungDritter Abschnitt Der Bundesgerichtshof in Anwaltssachen§ 106Besetzung des Senats für Anwaltssachen§ 107Rechtsanwälte als Beisitzer§ 108Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Recht zur Ablehnung§ 109Beendigung des Amtes als Beisitzer§ 110Stellung der Rechtsanwälte als Beisitzer und Pflicht zur Verschwiegenheit§ 111Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen§ 112Entschädigung der anwaltlichen BeisitzerVierter Abschnitt Gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen§ 112aRechtsweg und sachliche Zuständigkeit§ 112bÖrtliche Zuständigkeit§ 112cAnwendung der Verwaltungsgerichtsordnung§ 112dKlagegegner und Vertretung§ 112eBerufung§ 112fKlagen gegen Wahlen und Beschlüsse§ 112gRechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren§ 112hVerwendung gefälschter BerufsqualifikationsnachweiseSechster Teil Anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen§ 113Ahndung einer Pflichtverletzung§ 113aLeitungspersonen§ 113bRechtsnachfolger§ 114Anwaltsgerichtliche Maßnahmen§ 114aWirkungen des Vertretungsverbots und Zuwiderhandlungen§ 115Verjährung von Pflichtverletzungen§ 115aRüge und anwaltsgerichtliche Maßnahme§ 115bAnderweitige AhndungSiebenter Teil Anwaltsgerichtliches VerfahrenErster Abschnitt AllgemeinesErster Unterabschnitt Allgemeine Verfahrensregeln§ 116Vorschriften für das Verfahren und den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren§ 117Keine Verhaftung des Rechtsanwalts§ 117aVerteidigung§ 117bAkteneinsicht§ 118Verhältnis des anwaltsgerichtlichen Verfahrens zum Straf- oder Bußgeldverfahren§ 118aVerhältnis des anwaltsgerichtlichen Verfahrens zu berufsaufsichtlichen Verfahren nach anderen Berufsgesetzen§ 118bAussetzung des anwaltsgerichtlichen VerfahrensZweiter Unterabschnitt Anwaltsgerichtliches Verfahren gegen Berufsausübungsgesellschaften§ 118cAnwaltsgerichtliche Verfahren gegen Leitungspersonen und Berufsausübungsgesellschaften§ 118dVertretung von Berufsausübungsgesellschaften§ 118eBesonderer Vertreter§ 118fVerfahrenseintritt von Rechtsnachfolgern§ 118gVernehmung des gesetzlichen VertretersZweiter Abschnitt Verfahren im ersten RechtszugErster Unterabschnitt Allgemeine Vorschriften§ 119Zuständigkeit§ 120Mitwirkung der StaatsanwaltschaftZweiter Unterabschnitt Einleitung des Verfahrens§ 121Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens§ 122Gerichtliche Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens§ 123Antrag des Rechtsanwalts auf Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens(XXXX) §§ 124 bis 129(weggefallen)§ 130Inhalt der Anschuldigungsschrift§ 131Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Anwaltsgericht§ 132Rechtskraftwirkung eines ablehnenden Beschlusses§ 133Zustellung des EröffnungsbeschlussesDritter Unterabschnitt Hauptverhandlung vor dem Anwaltsgericht§ 134Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Mitglieds der Rechtsanwaltskammer§ 135(weggefallen)§ 136(weggefallen)§ 137Beweisaufnahme durch einen beauftragten oder ersuchten Richter§ 138Verlesen von Protokollen§ 139Entscheidung des Anwaltsgerichts§ 140Protokollführer§ 141Ausfertigung der EntscheidungenDritter Abschnitt RechtsmittelErster Unterabschnitt Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichts§ 142Beschwerde§ 143Berufung§ 144Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem AnwaltsgerichtshofZweiter Unterabschnitt Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofes§ 145Revision§ 146Einlegung der Revision und Verfahren§ 147Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem BundesgerichtshofVierter Abschnitt Sicherung von Beweisen§ 148Anordnung der Beweissicherung§ 149VerfahrenFünfter Abschnitt Berufs- und Vertretungsverbot als vorläufige Maßnahme§ 150Voraussetzung für das Verbot§ 150aVerfahren zur Erzwingung des Antrags der Staatsanwaltschaft§ 151Mündliche Verhandlung§ 152Abstimmung über das Verbot§ 153Verbot im Anschluss an die Hauptverhandlung§ 154Zustellung des Beschlusses§ 155Wirkungen des Verbots§ 156Zuwiderhandlungen gegen das Verbot