Zum Gesetzesinhalt

BRAO

§ 117Keine Verhaftung des Rechtsanwalts

Bundesrechtsanwaltsordnung

Der Rechtsanwalt darf zur Durchführung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens weder vorläufig festgenommen noch verhaftet oder vorgeführt werden. Er kann nicht zur Vorbereitung eines Gutachtens über seinen psychischen Zustand in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht werden.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 22.12.2025 I Nr. 349

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005650959

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 01814068ef2d7e48cf9aee69eb3e0a52c998b06ea1b16a24d6660dba38098fdd

XML-Quelle beim Herausgeber