Zum Gesetzesinhalt

BPrDGrUnifAnO

§ 6Befugnisübertragung

Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldatinnen und Soldaten

(1) Die Befugnis zur Bestimmung der Abzeichen, die Offizierinnen und Offiziere der Marine, Sanitätsoffizierinnen und Sanitätsoffiziere, Offizierinnen und Offiziere des Militärmusikdienstes, Offizierinnen und Offiziere des Geoinformationsdienstes sowie Anwärterinnen und Anwärter zusätzlich zu den Dienstgradabzeichen tragen, übertrage ich auf das Bundesministerium der Verteidigung. Das Bundesministerium der Verteidigung kann die Befugnis auf eine ihm nachgeordnete Dienststelle übertragen.
(2) Weitere Einzelheiten der Uniform der Soldatinnen und Soldaten bestimmt das Bundesministerium der Verteidigung. Die Bestimmung bedarf meiner Zustimmung.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt Anordnung 51-1-8 v. 14.7.1978 I 1067 (BPräsUnifAnO)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR415500021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3d45f935a552baed5b8aeb9b2fc5066cc40a47a1c2d6ba9fab177da50b5d5487

XML-Quelle beim Herausgeber