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BPrDGrUnifAnO

§ 2Uniform

Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldatinnen und Soldaten

Die Soldatinnen und Soldaten tragen
1.
die Anzugarten nach § 3,
2.
die allgemeinen Kennzeichen nach § 4,
3.
die Dienstgradabzeichen nach § 5.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt Anordnung 51-1-8 v. 14.7.1978 I 1067 (BPräsUnifAnO)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR415500021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3d45f935a552baed5b8aeb9b2fc5066cc40a47a1c2d6ba9fab177da50b5d5487

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