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I.

Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundesverwaltungsgericht

Rechtsanwälte dürfen als Bevollmächtigte und Beistände der Parteien die bei den Gerichten für sie vorgeschriebene Amtstracht tragen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch AnO v. 19.12.2001 I 3777

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003829953

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): be38c50cc211acb1acf5e5fe9fbf6ab419aefb25dd2e3a3ef3d788209534d40b

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