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II.

Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundesverwaltungsgericht

Die Farbe der Amtstracht ist karmesinrot. Der Besatz an der Amtsrobe und am Barett besteht für die Richter aus Samt, für den Vertreter des Bundesinteresses und für die für ihn auftretenden Beamten aus Seide und für die Urkundsbeamten aus Wollstoff.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch AnO v. 19.12.2001 I 3777

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003829953

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): be38c50cc211acb1acf5e5fe9fbf6ab419aefb25dd2e3a3ef3d788209534d40b

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