BPolZollV
§ 1
Verordnung über die Übertragung von Bundespolizeiaufgaben auf die Zollverwaltung
- 1.
- der polizeilichen Überwachung der Grenzen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 des Bundespolizeigesetzes),
- 2.
- der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 des Bundespolizeigesetzes) an den in der Anlage aufgeführten Grenzübergangsstellen sowie außerhalb dieser Grenzübergangsstellen und
- 3.
- der Beseitigung von Störungen und der Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenzen beeinträchtigen (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 des Bundespolizeigesetzes)
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 21.10.2024 I Nr. 319
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR186700005
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1cd0799c3af02b7efbb0420a4e2ffa6d302c80cbbbd8ce8ed177c484b3756aed