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BNatSchG

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 22.7.2026 I Nr. 224

Sonst: Das G tritt gem. Art. 27 Satz 1 G v. 29.7.2009 I 2542 am 1.3.2010 in Kraft

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR254210009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4d98198c28e92e424c7309ad75e29978e582900f9fcce7b1a0b91ec4350b80a0

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtKapitel 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege§ 2Verwirklichung der Ziele§ 3Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden§ 4Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke§ 5Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft§ 6Beobachtung von Natur und Landschaft§ 7BegriffsbestimmungenKapitel 2 Landschaftsplanung§ 8Allgemeiner Grundsatz§ 9Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§ 10Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne§ 11Landschaftspläne und Grünordnungspläne§ 12Zusammenwirken der Länder bei der PlanungKapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft§ 13Allgemeiner Grundsatz§ 14Eingriffe in Natur und Landschaft§ 15Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§ 16Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen§ 17Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§ 18Verhältnis zum Baurecht§ 19Schäden an bestimmten Arten und natürlichen LebensräumenKapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und LandschaftAbschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft§ 20Allgemeine Grundsätze§ 21Biotopverbund, Biotopvernetzung§ 22Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft§ 23Naturschutzgebiete§ 24Nationalparke, Nationale Naturmonumente§ 25Biosphärenreservate§ 26Landschaftsschutzgebiete§ 27Naturparke§ 28Naturdenkmäler§ 29Geschützte Landschaftsbestandteile§ 30Gesetzlich geschützte Biotope§ 30aAusbringung von BiozidproduktenAbschnitt 2 Netz „Natura 2000“§ 31Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“§ 32Schutzgebiete§ 33Allgemeine Schutzvorschriften§ 34Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen§ 35Gentechnisch veränderte Organismen§ 36PläneKapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und BiotopeAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 37Aufgaben des Artenschutzes§ 38Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und BiotopschutzAbschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz§ 39Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§ 40Ausbringen von Pflanzen und Tieren§ 40aMaßnahmen gegen invasive Arten§ 40bNachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten§ 40cGenehmigungen§ 40dAktionsplan zu Pfaden invasiver Arten§ 40eManagementmaßnahmen§ 40fBeteiligung der Öffentlichkeit§ 41Vogelschutz an Energiefreileitungen§ 42Zoos§ 43TiergehegeAbschnitt 3 Besonderer Artenschutz§ 44Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten§ 45Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§ 45a(weggefallen)§ 45bBetrieb von Windenergieanlagen an Land§ 45cRepowering von Windenergieanlagen an Land§ 45dNationale Artenhilfsprogramme§ 46Nachweispflicht§ 47Einziehung und BeschlagnahmeAbschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen§ 48Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels§ 48aZuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten§ 49Mitwirkung der Zollbehörden§ 50Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten§ 51Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden§ 51aÜberwachung des Verbringens invasiver Arten in die UnionAbschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen§ 52Auskunfts- und Zutrittsrecht§ 53(weggefallen)Abschnitt 6 Ermächtigungen§ 54Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften§ 55Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von RechtsverordnungenKapitel 6 Meeresnaturschutz§ 56Geltungs- und Anwendungsbereich§ 56aBevorratung von Kompensationsmaßnahmen§ 57Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§ 58Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von RechtsverordnungenKapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft§ 59Betreten der freien Landschaft§ 60Haftung§ 61Freihaltung von Gewässern und Uferzonen§ 62Bereitstellen von GrundstückenKapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen§ 63Mitwirkungsrechte§ 64RechtsbehelfeKapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen§ 65Duldungspflicht§ 66Vorkaufsrecht§ 67Befreiungen§ 68Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und AusgleichKapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften§ 69Bußgeldvorschriften§ 70Verwaltungsbehörde§ 71Strafvorschriften§ 71aStrafvorschriften§ 72Einziehung§ 73Befugnisse der ZollbehördenKapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift§ 74Übergangs- und Überleitungsregelungen; EvaluierungAnlage 1(zu § 45b Absatz 1 bis 5)Anlage 2(zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2)