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§ 6Zuständigkeit bei Auswahlverfahren für den Aufstieg
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1040A0026
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6f85273b8ff411609d18fab448faa160a41a81600cdebdf23e8c96c737279d96
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 44 BLVAuswahlverfahren für den Aufstieg; Auswahlkommission
„… ng über die Zulassung zum Aufstieg unter Berücksichtigung des Vorschlags der Auswahlkommission nach § 44 Absatz 7 Satz 1 der Bundeslaufbahnverordnung übertragen.“