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§ 4Inkrafttreten

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenentschädigung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0C70A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9aff966196331c6418c37c8351336b5fd82fc05fed07bf16149fa85e8e3ed1d7

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