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BMVBVerfPAktV

§ 2Außerkrafttreten

Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung oder Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Aufh: Die V tritt gem. § 3 mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0680A0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dc2a82d1beef600fbec451fb61626fe5293b62b43f6cea2c7895bc79c6100f11

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