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BMVBVerfPAktV

Allgemeine Hinweise

Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung oder Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 21.4.2026 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Aufh: Die V tritt gem. § 3 mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0680A0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dc2a82d1beef600fbec451fb61626fe5293b62b43f6cea2c7895bc79c6100f11

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