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BMJVVertrAnO

§ 1Anwendungsbereich

Anordnung über die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Diese Anordnung gilt für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bei allen rechtserheblichen Handlungen, insbesondere bei Rechtsgeschäften, in Verfahren vor Gerichten und Schiedsgerichten und in Verwaltungsverfahren.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt AnO 2030-13-18 v. 1.2.2013 I 167 (BMJVertrAnO 2013)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0DB0A0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f072e65f387c495d0c41c8e738866c1dfd4cf288c131b68fd5e990dbaaf266bf

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