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BMFWidVertrAnO

§ 3Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. Juni 2017 (BGBl. I S. 1879) außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 2030-14-216 v. 12.6.2017 I 1879 (BMFWidVertrAnO 2017)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR162400019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 380f5073dd151d51ffdeb82a2f8705f389ea6662337413c0c76a31b6be7f671f

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