BMFSFJBAFzAZustAnO
§ 8Übertragung von Zuständigkeiten nach der Arbeitszeitverordnung
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR07C0A0024
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e3aa4d4e10f7ab196f960c9091a255109964590e63feaa271a269f59c5755005
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 7a AZVLangzeitkonten
„… ach der Arbeitszeitverordnung zustehenden Befugnisse übertragen, einschließlich der Befugnisse nach § 7a der Arbeitszeitverordnung.“