BMLEHBGebV
§ 4Entstehung der Gebührenschuld bei Entscheidung über die Erteilung des Sortenschutzes, die Sortenzulassung, die Verlängerung der Sortenzulassung und die Eintragung eines weiteren Züchters
- 1.
- Entscheidungen über die Erteilung des Sortenschutzes nach § 22 des Sortenschutzgesetzes,
- 2.
- Entscheidungen über die Sortenzulassung nach § 42 des Saatgutverkehrsgesetzes,
- 3.
- Entscheidungen über die Verlängerung der Sortenzulassung nach § 36 des Saatgutverkehrsgesetzes und
- 4.
- Entscheidungen über die Eintragung eines weiteren Züchters nach § 46 des Saatgutverkehrsgesetzes (Nummern 101, 201, 221 und 231 des Abschnitts 16 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der Anlage).
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 V v. 24.6.2024 I Nr. 215, Nr. 350
Hinweis: Änderung durch Art. 1 V v. 9.6.2026 I Nr. 169 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR287400021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6a3eaef87ac333f0c6dcc2e4405bd18235ecdb243dfc221ff009f19ee140e730