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BMDVDelegatAnO

§ 5Übergangsregelung

Anordnung über die Übertragung beamtenrechtlicher Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Für Disziplinarverfahren, Widersprüche und Klagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung eingeleitet oder erhoben worden sind, bleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0490A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 97a4bac35901c619d715dee0570e5946d8962585d8ae89b4ba8541b286c75a5e

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