Zum Gesetzesinhalt

BMDVDelegatAnO

§ 4Vorbehaltsklausel

Anordnung über die Übertragung beamtenrechtlicher Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr behält sich vor, Zuständigkeiten nach den §§ 1 bis 3 in besonderen Fällen selbst auszuüben.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0490A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 97a4bac35901c619d715dee0570e5946d8962585d8ae89b4ba8541b286c75a5e

XML-Quelle beim Herausgeber