Zum Gesetzesinhalt

BMDVDelegatAnO

§ 3Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis

Anordnung über die Übertragung beamtenrechtlicher Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis wird den in § 2 genannten Behörden übertragen, soweit sie nach dieser Anordnung für die Entscheidung über Widersprüche zuständig sind.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0490A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 97a4bac35901c619d715dee0570e5946d8962585d8ae89b4ba8541b286c75a5e

XML-Quelle beim Herausgeber