BMASGBWidVertrAnO
§ 5Übergangsvorschrift
- 1.
- die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldangelegenheiten sowie in Angelegenheiten nach der Bundesbeihilfeverordnung vom 22. November 2010 (BGBl. I S. 1949),
- 2.
- die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesarbeitsgerichts in Angelegenheiten nach der Bundesbeihilfeverordnung vom 22. November 2010 (BGBl. I S. 1948).
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR107300022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f35aafd5ea2b632860955a6c408c43ab441113653546f20702ab362d6538aa64