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BlutZV

Allgemeine Hinweise

Verordnung zur Ausdehnung der Vorschriften über die staatliche Chargenprüfung auf Blutzubereitungen

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 24.7.1994 +++)

(+++ Zur Anwendung vgl. § 4 Abs. 1 +++)

Diese V wurde als Artikel 1 der V v. 15.7.1994 I 1614 vom Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie ist gem. Art. 3 dieser V am 24.7.1994 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 26.6.1995 I 854

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR161410994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1f9344dfeee147bd1fe3eb1faa1a678ac7ef99f699dcb2b5fed091c30004ec29

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