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BlindKennzV

§ 3Inkrafttreten

Verordnung über die Kennzeichnung von Arzneimitteln in Blindenschrift bei Kleinstmengen

Die Verordnung tritt am 1. September 2006 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR169600006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cf49bbc7bfe7d90ae99d49c7cab5cfacd9595bea028bb272480d2909942c6212

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