BlauzungenV
§ 9(Inkrafttreten)
Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 30.6.2015 I 1095
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR124100002
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0f72bd9a32667b0b951e6cbd02ea0f0a6cce130a3675097b3fa819ed1cdab09b