BKV
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 16.7.2026 I Nr. 210
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR262300997
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 86f281fe23788b3d8360fe58bb385c984fd7f274bed868c9e806a28f0a5b91f8