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BKOrgErl 2021

VIII.

Organisationserlass des Bundeskanzlers

Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz werden übertragen
1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz alle verbliebenen Zuständigkeiten für Kernenergie und nukleare Sicherheits- und Entsorgungsforschung ohne die Zuständigkeit für die Finanzierung von Rückbau und Entsorgung;
2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz, die Verbraucherpolitik, insbesondere auch im Kontext der Digitalisierung, sowie die Verbraucherrechtsdurchsetzung; insbesondere auch die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Energie, Nachhaltigkeit sowie im Sozial- und Gesundheitswesen ohne die rechtsförmliche Prüfung in diesen Bereichen;
3.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft die Zuständigkeiten für das Verbraucherinformationsgesetz, für die allgemeine Produktsicherheit und für die spezielle Produktsicherheit ohne die Zuständigkeiten für Tabakerzeugnisse, verwandte Erzeugnisse sowie andere Anbauprodukte.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR517600021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 18e667efe4f5b7bd8dfdbe62f177504c902e8b180620a82eef42f1ae1a67949d

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