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BKOrgErl 2021

X.

Organisationserlass des Bundeskanzlers

Dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer einschließlich des Arbeitsstabs neue Bundesländer übertragen. Die Aufgabe übernimmt ein Staatsminister beim Bundeskanzler.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR517600021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 18e667efe4f5b7bd8dfdbe62f177504c902e8b180620a82eef42f1ae1a67949d

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