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BKOrgErl 2021

V.

Organisationserlass des Bundeskanzlers

Dem Auswärtigen Amt wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Zuständigkeit für die internationale Klimapolitik übertragen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR517600021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 18e667efe4f5b7bd8dfdbe62f177504c902e8b180620a82eef42f1ae1a67949d

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