BKOrgErl 2021
III.
Organisationserlass des Bundeskanzlers
- 1.
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr die Zuständigkeit für Games;
- 2.
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Zuständigkeit für Klimaschutz einschließlich deren europäische und internationale Bezüge mit Ausnahme der internationalen Klimapolitik.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR517600021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 18e667efe4f5b7bd8dfdbe62f177504c902e8b180620a82eef42f1ae1a67949d