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BKOrgErl 2021

I.

Organisationserlass des Bundeskanzlers

Es wird ein Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gebildet.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR517600021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 18e667efe4f5b7bd8dfdbe62f177504c902e8b180620a82eef42f1ae1a67949d

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