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BKOrgErl 2018

IV.

Organisationserlass der Bundeskanzlerin

Dem Bundeskanzleramt werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat die Zuständigkeiten für die IT-Steuerung des Bundes, für die Geschäftsstelle IT-Rat sowie für die Gemeinsame IT des Bundes übertragen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR037400018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 242ef5d5ca2c6ebe40941a3ec80a0a4f1f9d040aa2a5bb8419aa2093c251ba20

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