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BKOrgErl 2018

II.

Organisationserlass der Bundeskanzlerin

Das Bundesministerium des Innern erhält die Bezeichnung Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR037400018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 242ef5d5ca2c6ebe40941a3ec80a0a4f1f9d040aa2a5bb8419aa2093c251ba20

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