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BKOrgErl 2018

VI.

Organisationserlass der Bundeskanzlerin

Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
Der Übergang der Zuständigkeiten unter Ziffer III.1. entspricht dabei im Mengengerüst der Vereinbarung vom 22. Mai 2014 zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Umsetzung des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR037400018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 242ef5d5ca2c6ebe40941a3ec80a0a4f1f9d040aa2a5bb8419aa2093c251ba20

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