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BKOrgErl 1991-01

II.

Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Dem Bundesministerium für Familie und Senioren wird aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die Zuständigkeit für Familie und Soziales übertragen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR105300991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8dbfcc5a36c1df2a66e02904e37f7b48b5b3927ebdafa22f2de12cf05bdc0419

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