Zum Gesetzesinhalt

BKOrgErl 1991-01

I.

Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Dem Bundesministerium für Gesundheit werden übertragen:
-
aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die Zuständigkeit für Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärmedizin,
-
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für Gesundheit und Krankenversicherung.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR105300991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8dbfcc5a36c1df2a66e02904e37f7b48b5b3927ebdafa22f2de12cf05bdc0419

XML-Quelle beim Herausgeber