BKOrgErl 1989
II.
Organisationserlaß des Bundeskanzlers
Sein Vertreter ist ein Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt. Die von diesem geleitete Abteilung unterstützt den Beauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben.
Stand: Geändert durch Ziff. V d. Organisationserlasses v. 14.3.2018 I 374
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR109010989
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bcc4bcd1dfacd2e3a01c6b03a5d4500cb96fa467d6121e720315430a66afc598