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BKOrgErl 1989

II.

Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Zum Beauftragten für die Nachrichtendienste wird ein Staatsminister oder Staatssekretär im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes bestellt.
Sein Vertreter ist ein Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt. Die von diesem geleitete Abteilung unterstützt den Beauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Ziff. V d. Organisationserlasses v. 14.3.2018 I 374

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR109010989

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bcc4bcd1dfacd2e3a01c6b03a5d4500cb96fa467d6121e720315430a66afc598

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