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BKOrgErl 1989

I.

Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Der Bundesnachrichtendienst wird dem Chef des Bundeskanzleramtes unterstellt. Dessen Vertreter ist ein Staatssekretär oder ein Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Ziff. V d. Organisationserlasses v. 14.3.2018 I 374

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR109010989

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bcc4bcd1dfacd2e3a01c6b03a5d4500cb96fa467d6121e720315430a66afc598

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