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BKOrgErl 1986

(XXXX)

Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR108640986

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 637846bfcd3ab29a8ce39447de04eaaaf203bd1a18bd5a87ed472411ca69e9b8

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