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BKOrgErl 1986

III.

Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit wird zum Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit umgebildet. Es erhält die Federführung für Frauenfragen einschließlich Gesetzgebungskompetenz. In einem ersten Schritt wird dazu aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für Frau und Beruf auf den Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit übertragen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR108640986

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 637846bfcd3ab29a8ce39447de04eaaaf203bd1a18bd5a87ed472411ca69e9b8

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