BKOrgErl 1986
II.
Organisationserlaß des Bundeskanzlers
- Dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden übertragen:
- 1.
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern die Zuständigkeiten für
- a)
- Umweltschutz,
- b)
- Sicherheit kerntechnischer Anlagen, Strahlenschutz,
- 2.
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Zuständigkeit für Umwelt, Naturschutz,
- 3.
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit die Zuständigkeiten für gesundheitliche Belange des Umweltschutzes, Strahlenhygiene, Rückstände von Schadstoffen in Lebensmitteln, Chemikalien.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR108640986
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 637846bfcd3ab29a8ce39447de04eaaaf203bd1a18bd5a87ed472411ca69e9b8