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BKompV

Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 4 G v. 22.12.2025 I Nr. 351

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR108800020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 515b37b197ad9e7d11821d784f8f07bd98a27bee319101c30353ce6afc04aeb9

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformel§ 1Anwendungsbereich§ 2Allgemeine Anforderungen an die Vermeidung und die Kompensation§ 3Besondere Anforderungen an die Vermeidung§ 4Grundsätze der Bewertung des vorhandenen Zustands und der zu erwartenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen§ 5Grundbewertung des Schutzguts Biotope§ 6Bewertung weiterer Schutzgüter§ 7Biotopwertbezogener und funktionsspezifischer Kompensationsbedarf§ 8Anforderungen an den Ausgleich und den Ersatz erheblicher Beeinträchtigungen von Biotopen§ 9Anforderungen an den Ausgleich und den Ersatz erheblicher Beeinträchtigungen weiterer Schutzgüter§ 10Berücksichtigung agrarstruktureller Belange§ 11Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen; Entsiegelung und Wiedervernetzung§ 12Unterhaltung und rechtliche Sicherung; Übertragung auf Einrichtungen§ 13Voraussetzungen der Ersatzzahlung§ 14Höhe der Ersatzzahlung§ 15Bewertung und Ersatzgeldbemessung für Windenergieanlagen auf See§ 16Sicherheitsleistung für die Ersatzzahlung§ 17Übergangsvorschriften§ 18InkrafttretenAnlage 1(zu § 4 Absatz 3, § 6 Absatz 1 und 2 und § 14 Absatz 2 Satz 1) Bestandserfassung und -bewertung weiterer Schutzgüter und FunktionenAnlage 2(zu § 5 Absatz 1) Liste der Biotoptypen und -werteAnlage 3(zu § 5 Absatz 3 Satz 2 und § 6 Absatz 2 Satz 2)Anlage 4(zu § 8 Absatz 1 Satz 2 und § 9 Absatz 4 Satz 1) Naturräume in DeutschlandAnlage 5(zu § 9 Absatz 3 und 4) Anforderungen an den Ausgleich und den Ersatz mindestens erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie erheblicher Beeinträchtigungen besonderer Schwere sonstiger SchutzgüterAnlage 6(zu § 8 Absatz 3 Satz 2, § 11 Absatz 1 bis 3) Maßnahmen im Sinne des § 15 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes