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BJagdGÄndG 2

Art 5

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes

Dieses Gesetz tritt am 1. April 1977 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR028410976

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0c1d9a199289cedc90a0e18e5c89d4a1dc673a15b32a65e6a4fb8e480a03a156

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